§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden, die zwischen dem Eigentümer/Halter (nachfolgend auch Kunde) und der Hundepension Zusamtal (nachfolgend auch Hundepension) geschlossen werden.
1.2. Die AGB betreffen alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmung
2.1. Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Zusamtal verbleibt.
2.2. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension verbleibt.
§ 3 Leistungsumfang
3.1. Der Kunde wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch mit der Hundepension eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
3.2. Die Hundepension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Einzelzwinger bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Besonderheiten, wie beispielsweise zur Verpflegung oder medizinischen Versorgung vor der Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
3.4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.
3.5. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
3.6. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für den Verdacht auf aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten.
3.7. Die Hundepension bietet kein spezielles Training wie etwa zur Leinenführigkeit an. Mit durch den Aufenthalt eventuell entstehenden Trainingsrückschritten erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
3.8. Der Hundehalter versichert, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Betreuungsvertrag
4.1. Vertragspartner sind die Hundepension und der Kunde.
4.2. Die Anmeldung des Hundes durch den Kunden kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
4.3. Die Hundepension bestätigt dem Kunden die Anmeldung persönlich, telefonisch oder per E-Mail und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei der Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
4.4. Der Betreuungsvertrag zwischen der Hundepension und dem Kunden gilt erst dann als zustande gekommen, wenn
a) die Hundepension dem Kunden die Reservierung mit Angabe der Kosten der gebuchten Leistungen bestätigt und
b) der Kunde diese Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung vollständig bezahlt hat.
c) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen und die Reservierung entfällt.
5. Eine verspätete Zahlung wird als Zahlung für ein neues Betreuungsangebot betrachtet. In diesem Fall kommt der neue Vertrag nur zustande, wenn die Hundepension dem Kunden zusagt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufnehmen zu können.
§ 5 Impfungen
5.1. Bei Abgabe seines Hundes in der Hundepension ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der Hund über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
5.2. Zum Nachweis hat der Kunde den gültigen, deutschen Impfausweis mit den eingetragenen, notwendigen Vorsorgeimpfungen vorzulegen. Der Impfausweis wird für die Dauer des Pensionsaufenthalts in der Hundepension Zusamtal aufbewahrt.
5.3. Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund diese Impfungen nicht, so ist die Hundepension berechtigt, vom Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € auf Kosten des Hundehalters nachzuholen.
5.4. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus.
§ 6 Krankheiten
6.1. Kranke Hunde oder Hunde, bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, werden nicht in Pension genommen. Der Hundehalter muss bei Abgabe seines Hundes versichern, dass dieser gesund sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist, innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch tierärztliche Bestätigung zu belegen.
6.2. Bringt der Hund trotzdem eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, haftet der Eigentümer dieses Hundes vollumfänglich für die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen.
6.3. Das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien muss der Hundehalter bei der Buchung bekannt geben. Die Hundepension Zusamtal übernimmt keinerlei Haftung für kranke Hunde und mögliche Folgeerscheinungen.
6.4. Andernfalls behält es sich die Hundepension vor, den Hund abzuweisen oder kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € mit den entsprechenden Mitteln behandeln zu lassen. Folgeschäden wegen vertraglich zugesicherter Prophylaxen gehen zu Lasten des Kunden/Hundehalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus.
6.5. Die Hundepension Zusamtal übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
6.6. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 7 Läufige Hündin
7.1. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 Haftung
8.1. Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
8.2. Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Zusamtal erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
8.3. Die Haftung der Hundepension ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension Zusamtal oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension Zusamtal oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
8.4. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Zusamtal keine Haftung.
§ 9 Vorzeitige Abholung
9.1. Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu benennen, welche die Hundepension jederzeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter (bzw. die Kontaktperson) wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Des Weiteren erfolgt eine Benachrichtigung, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, die eine gefahrenlose Führung unmöglich machen. Der Hundehalter hat in diesen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson erforderlichenfalls abgeholt wird.
§ 10 Nichtabholung / Tierheim
10.1. Der Hundehalter ist verpflichtet, den in die Hundepension gegebenen Hund nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer umgehend abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein von der Hundepension ausgewähltes Tierheim abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension behält es sich vor, den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 11 Bring- und Abholzeiten
11.1. Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 13:30 Uhr und von 14:30 bis 20:00 Uhr gebracht bzw. abgeholt werden.
11.2. Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 13:30 Uhr und von 14:30 bis 21:00 Uhr gebracht und abgeholt werden.
11.3. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.
11.4. Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Zusamtal vor, den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. In diesem Fall ist eine Abholung erst wieder am Folgetag, ab 8 Uhr, möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
§ 12 Preise
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterbringung und Betreuung des Hundes in Anspruch genommenen Leistungen gemäß der geltenden Preisliste der Hundepension zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension durch Dritte, wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit oder Tierarztbesuche.
12.2. Bei Zahlungsrückständen für erbrachte Leistungen behält sich die Hundepension das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter die offene Rechnung ausgleicht. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Hundehalter.
12.3. Die vereinbarten Preise gelten nur für den vertraglich festgelegten Leistungsumfang. Ändert sich dieser, sind die Preise entsprechend anzupassen.
12.4. Die Preise sind Bruttopreise, d.h. inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 13 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung des Leistungsumfangs durch den Kunden gelten nachstehende Stornogebühren. Berechnungsbasis ist jeweils der Zeitraum der Stornierung in Bezug auf den Wert der bestellten Leistungen:
a) Mehr als 4 Wochen: Keine Stornogebühren.
b) Zwischen 2 und 4 Wochen: 20 %
c) Zwischen 4 Tagen und 2 Wochen: 40 %
d) Weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin: 80 %
e) Hund wird zum vereinbarten Abgabetermin ohne Abmeldung durch den Kunden nicht in Betreuung gegeben: 90 %.
§ 14 Betriebsgelände
14.1. Die Benutzung der PKW-Parkplätze ist erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension sind alle Hunde grundsätzlich anzuleinen.
14.2. Ein Zutritt und Aufenthalt im Empfangsbereich ist gestattet. Das weitere Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 15 Kundendaten
15.1. Erhobene Personen- und Sachdaten werden in eine Kundendatei/-kartei aufgenommen. Diese Daten finden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung Verwendung und werden nicht an Dritte weitergegeben.
15.2. Die Hundepension Zusamtal behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§ 16 Ablehnungsrecht
16.1. Die Hundepension Zusamtal ist jederzeit berechtigt, Anfragen und Aufträge ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausfüllend das Recht der EU, unter Ausschluss des UN-Rechts.
17.2. Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen hiervon sich als unwirksam oder nichtig erweisen sollten (§ 306 BGB). Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen oder durch eine solche zu ersetzen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
Buttenwiesen-Lauterbach, den 01.03.2022